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Verwalterwechsel

Verwalter wechseln — einfacher als gedacht.

Sie sind mit Ihrer Hausverwaltung unzufrieden? Wir übernehmen ab sofort neue Objekte und kümmern uns um die komplette Übergabe – damit der Wechsel für Sie so wenig Aufwand wie möglich bedeutet.

Ab sofortNeue Objekte willkommen
KostenlosErstberatung & Objektbegehung
KomplettUnterlagenübergabe durch uns
Anzeichen

Woran Sie merken, dass es Zeit für einen Wechsel ist

Schwer erreichbar

Anrufe und E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet, und Sie wissen oft nicht, wer eigentlich zuständig ist.

Beschlüsse bleiben liegen

Was die Eigentümerversammlung beschlossen hat, wird verspätet, unvollständig oder gar nicht umgesetzt.

Abrechnungen ohne Durchblick

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan kommen zu spät oder sind für Eigentümer kaum nachvollziehbar.

Instandhaltung nur auf Zuruf

Es wird erst gehandelt, wenn etwas kaputt ist. Eine vorausschauende Planung für das Gebäude fehlt.

Schadenfälle ziehen sich

Wasser- oder Sturmschäden werden schleppend gemeldet und reguliert – und die Eigentümer bleiben auf Kosten sitzen.

Ständig neue Ansprechpartner

Personalwechsel und wechselnde Zuständigkeiten sorgen dafür, dass niemand Ihre Immobilie wirklich kennt.

Ablauf

In fünf Schritten zur neuen Verwaltung

Sie entscheiden – wir übernehmen die Arbeit. So läuft ein Wechsel zu HC Meyn ab.

  1. Erstgespräch Kostenlos

    Telefonisch, per Video oder persönlich: Sie schildern uns Ihre Situation und was Sie an Ihrer jetzigen Verwaltung stört. Wir erklären, wie ein Wechsel in Ihrem Fall ablaufen kann.

  2. Objektbegehung & Angebot Kostenlos

    Wir sehen uns Ihre Immobilie vor Ort an und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Gebäudezustand, anstehender Instandhaltung und Versicherungsschutz. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot.

  3. Beschluss in der Eigentümerversammlung

    Die Eigentümer beschließen die Abberufung der bisherigen und die Bestellung der neuen Verwaltung. Wir unterstützen Sie bei Tagesordnung und Beschlussvorlage und stellen uns auf Wunsch persönlich in der Versammlung vor.

  4. Übergabe – wir kümmern uns

    Wir fordern alle Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, prüfen sie auf Vollständigkeit und klären offene Punkte direkt mit der Vorverwaltung. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

  5. Start mit fester Ansprechpartnerin

    Alle Eigentümer erhalten ein Begrüßungsschreiben mit den neuen Kontaktdaten. In den ersten Wochen machen wir eine gründliche Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie – damit wir von Anfang an vorausschauend handeln können.

Übergabe

Das übernehmen wir für Sie

  • Anforderung aller Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung: Beschluss-Sammlung, Protokolle, Abrechnungen, Pläne, Verträge
  • Übernahme der Konten und Abgleich von Hausgeld und Erhaltungsrücklage
  • Prüfung laufender Verträge – von Wartung über Hausmeisterdienst bis Energieversorgung
  • Prüfung des Versicherungsschutzes auf Lücken und Aktualität
  • Ersteinschätzung des Gebäudezustands und anstehender Maßnahmen
  • Information aller Eigentümer, Mieter und Dienstleister über den Wechsel

Was Sie rechtlich wissen sollten

WEG: Die Eigentümer können ihre Verwaltung jederzeit durch Beschluss abberufen – ein wichtiger Grund ist seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG).

Eine neue Verwaltung kann für höchstens fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).

Zinshaus und Mietverwaltung: Hier gelten die Kündigungsfristen aus Ihrem Verwaltervertrag. Wir sehen ihn uns im Erstgespräch gern gemeinsam mit Ihnen an.

Diese Hinweise geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Fragen zum Verwalterwechsel

Was kosten Erstberatung und Objektbegehung?

Nichts. Erstgespräch und Objektbegehung sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für uns entscheiden, schließen wir einen Verwaltervertrag.

Wann können Sie unsere Immobilie übernehmen?

Wir nehmen ab sofort neue Objekte auf. Den genauen Starttermin richten wir nach Ihrem Beschluss und dem Ende des bisherigen Verwaltervertrags.

Brauchen wir dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung?

Nicht unbedingt. Der Wechsel kann auf der nächsten ordentlichen Versammlung beschlossen werden. Wenn es eilt, kann eine außerordentliche Versammlung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.

Müssen wir uns selbst um die Unterlagen der alten Verwaltung kümmern?

Nein. Die Übergabe übernehmen wir komplett: Wir fordern alle Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, prüfen sie auf Vollständigkeit und haken nach, wenn etwas fehlt.

Übernehmen Sie auch Zinshäuser und einzelne Eigentumswohnungen?

Ja. Neben Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten wir Zinshäuser und übernehmen die Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen.

In welcher Region sind Sie tätig?

Wir verwalten Immobilien in Ahrensburg, Hamburg und im Kreis Stormarn. Liegt Ihre Immobilie etwas außerhalb, sprechen Sie uns einfach an.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch oder direkt eine Objektbegehung – unverbindlich und persönlich.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren → Lieber direkt sprechen? +49 4102 8033244